Stadtgemeinde Traiskirchen

Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen

Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen
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Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu aktuellen Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen sowie zu Volksbefragungen und Volksbegehren in der Unterstützungsphase. Zusätzlich finden Sie auch Informationen, wie Sie eine Wahlkarte beantragen können.

Allgemeine Formulare zu Wahlen finden Sie in unserem Downloadbereich im Bereich Wahlrecht.

Kundmachungen und Verlautbarungen zu aktuellen Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen

EU-Wahl 2024

Wahltag 9. Juni 2024 - Wahlzeiten 7 bis 15 Uhr

Wahlberechtigt sind

  • alle österreichischen Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, wenn sie spätestens am Wahltag - also am 9. Juni 2024 - den 16. Geburtstag vollendet haben;
  • Unionsbürger(Innen) die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und bis zum 26. März 2024 in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind.
  • Auslandsösterreicher(Innen) die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und bis zum 25. April 2024 in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind

Information über die Wahlkarte

Wer hat Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte und wie können Sie damit wählen?

  • wahlberechtigte Männer und Frauen, die sich voraussichtlich am 9. Juni 2024 - WAHLTAG - nicht in der Gemeinde, in der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufhalten und deshalb ihr Wahlrecht dort nicht ausüben können, können sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der BRIEFWAHL oder am Wahltag selbst in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten-Wahllokal mit der Wahlkarte Ihre Stimme abgeben.
  • wahlberechtigte Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am 9. Juni 2024 - WAHLTAG - infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheit oder sonstigen Gründen, unmöglich ist und die von einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde besucht werden möchten.

Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?

Die Ausstellung der Wahlkarte kann ab sofort schriftlich per Post, per Email unter meldeamt(at)traiskirchen.gv.at oder mündlich - persönlich, nicht aber telefonisch! - bei der Gemeinde, in der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sowie mir der ID-Austria beantragt werden. Den Wahlkartenantrag finden Sie hier bzw. in der Gemeindepost.

ACHTUNG: AUSWEISPFLICHT! Lt. Verfassungsgerichtshof muss bei der Beantragung die Identität zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge mittels eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Bei schriftlicher Antragstellung entweder

  • durch Angabe der Reisepassnummer oder
  • durch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID-Austria) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

Bitte bringen Sie bei persönlicher Vorsprache, wenn vorhanden, auch Ihre Wählerverständigungskarte mit.

Ab wann werden die Wahlkarten ausgegeben?

voraussichtlich ab 21. Mai 2024 (eine vorherige telefonische Anfrage erspart Ihnen unnötige Wege)

Bis wann können sie die Wahlkarte beantragen?

  • schriftlich: bis Mittwoch, 5. Juni 2024 bei Postzustellung der Wahlkarte
  • mündlich: bis  Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr bei persönlicher Abholung der Wahlkarte bzw. bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person
Wahlkartenausgabe im Meldeamt Traiskirchen ab voraussichtlich 21. Mai 2024
WochentagUhrzeit
Montag8 bis 12 Uhr & 13 bis 15 Uhr
Dienstag8 bis 12 Uhr & 13 bis 18 Uhr
Mittwoch8 bis 12 Uhr & 13 bis 15 Uhr
Donnerstag8 bis 12 Uhr & 13 bis 15 Uhr
Freitag8 bis 12 Uhr

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne Herr Rieger und Frau Malits unter +43 (0)50 355 315 oder per Email meldeamt(at)traiskirchen.gv.at zur Verfügung.


Allgemeine Wahlkarteninformationen

Müssen Sie am Wahltag arbeiten, sind Sie auf Urlaub oder ist es Ihnen aus einem anderen Grund nicht möglich, das Wahllokal aufzusuchen. Dann müssen Sie nicht auf Ihr Wahlrecht verzichten. Mit einer Wahlkarte können Sie ortsungebunden Ihre Stimme abgeben. Bitte beantragen Sie dazu vorab eine Wahlkarte.
Alle Informationen dazu finden Sie hier auf einen Blick.

Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung Ihrer Wahlkarte besteht Ausweispflicht.

  • Bringen Sie bei der persönlichen Antragstellung bitte einen amtlichen Lichtbildausweis wie den Reisepass, Personalausweis oder Führerschein mit. Falls vorhanden, nehmen Sie bitte auch Ihre Wählerverständigungskarte mit.
  • Bei schriftlicher Antragstellung kann dies entweder durch Angabe der Reisepassnummer oder durch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde erfolgen.
  • Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit der Handysignatur) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter:innen vom Meldeamt unter +43 (0)50355 - 315 zur Verfügung.


Volksbegehren in der Unterstützungsphase

Personen, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, und am Tag der Unterstützung das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für die nachfolgenden Volksbegehren Unterstützungserklärungen persönlich oder online abgeben. 

  • Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde zu den jeweiligen Parteienverkehrszeiten
    In Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Parteienverkehrsstunden
  • Online via bmi.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur - Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich

 

Alle aktuellen Volksbegehren in der Unterstützungsphase finden Sie hier.