Stadtgemeinde Traiskirchen

Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2020

Wichtig für Wahlkartenwähler

Bei der Gemeinderatswahl besteht die Gelegenheit zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal des Wahlsprengels des ordentlichen Wohnsitzes.
Es besteht auch die Möglichkeit, mittels Wahlkarte am Wahltag selbst die Stimme persönlich bei einer anderen Sprengelwahlbehörde oder bei einer besonderen Wahlbehörde derselben Gemeinde abzugeben oder die Stimme im Wege der Briefwahl (Post, Bote, Abgabe bei der Gemeinde) abzugeben.

Die Wahlkarte kann nur bei jener Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, beantragt werden.

Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates, der spätestens am Wahltag, 26. Jänner 2020 das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Stadtgemeinde Traiskirchen zum Stichtag am 21. Oktober 2019 im Wählerverzeichnis eingetragen war.

Folgende Personen haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

  1. Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag im Gemeindegebiet, aber in einem anderen Wahlsprengel als dem ihrer Eintragung aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht im Wahlsprengel der Eintragung nicht ausüben können, oder 
  2. Wahlberechtigte, denen der Besuch des Wahllokales infolge Bettlägerigkeit oder Freiheitsbeschränkung unmöglich ist und die von einer besonderen Wahlbehörde laut § 11 zum Zweck der Stimmabgabe in ihrer Wohnung, dem Krankenhaus, dem Pflegeheim etc. aufgesucht werden wollen, oder
  3. Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, die zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland und die von der Möglichkeit der Ausübung des Wahlrechts mittels Briefwahl Gebrauch machen wollen.
     

In allen Fällen muss ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich 4 Tage vor dem Wahltag, 22. Jänner 2020 oder mündlich spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 24. Jänner 2020 bis 12 Uhr, persönlich im Meldeamt gestellt werden. Dabei muss die Identität des Antragstellers durch ein Originaldokument (Reisepass, Personalausweis, amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde etc.) nachgewiesen werden. Die Nachweispflicht gilt auch dann, wenn der Antragsteller dem Aussteller der Wahlkarte persönlich bekannt ist, da der Aussteller eine Kopie des Dokuments anfertigen muss. Eine telefonische Beantragung ist unter keinen Umständen zulässig!

Eine Ausfolgung an den wahlberechtigten anderen Ehepartner, eingetragenen Partner oder wahlberechtigte Verwandte – Eltern oder Kinder – ist gegen Übernahmebestätigung ebenfalls möglich, wenn eine schriftliche Legitimation (Vollmacht) zur Übernahme vorgewiesen wird. 
Sonstigen schriftlich legitimierten Personen dürfen neben der allenfalls eigenen Wahlkarte nicht mehr als zwei Wahlkarten für die gesamte Dauer des Wahlverfahrens gegen Übernahmebestätigung (Vollmacht) ausgefolgt werden.

Wählen mit Wahlkarte

Die Inhaber einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme

   - persönlich in jedem Sprengel der ausstellenden Gemeinde oder
   - persönlich bei einer besonderen Wahlbehörde, für bettlägerige Personen usw. oder
   - im Wege der Briefwahl für Wähler, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit verhindert sind

     abgeben.

Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.

Wahlkarten können mittels Antragsformular angefordert werden

Ein solches finden Sie:

  • hier auf unserer Website oder in unserem Downloadbereich,
  • oder Sie verwenden das Antragsformular der amtlichen Wählerverständigung, welche sie voraussichtlich Ende Dezember per Post erhalten,
  • außerdem können Sie Antragsformulare direkt im Meldeamt beantragen bzw. abholen.
  • Eine weitere Möglichkeit ist die elektronische Beantragung unter www.wahlkartenantrag.at.   
     

Öffnungszeiten im Meldeamt:

Montag7.30 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr
Dienstag7.30 bis 12 Uhr sowie 13 bis 18 Uhr
Mittwoch, Donnerstag und Freitag7.30 bis 12 Uhr

 

Amtliche Wählerverständigung

Wie bereits bei der Nationalratswahl im September des Jahres, erhalten Sie auch dieses Mal wieder, voraussichtlich Ende Dezember 2019, eine Wählerverständigung per Post in einem weißen Kuvert, mit der Aufschrift „Amtliche Mitteilung – Wahlunterlagen Gemeinderatswahl 2020“.  Bitte achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf diese Mitteilung – siehe Abbildung. Diese Mitteilung enthält neben der Wählerverständigung, die Sie am Wahlsonntag im Wahllokal vorweisen sollten, auch ein Antragsformular für eine Wahlkarte, falls Sie am Wahlsonntag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können.

Sie erhalten aber auch zusätzlich die Ihnen bereits bekannten färbigen Verständigungskarten. Diese werden voraussichtlich zwischen 7. und 13 Jänner 2020 ausgetragen.
Am Wahlsonntag können sie dann entweder die weiße oder die färbige Verständigungskarte ins Wahllokal mitbringen.
Achten Sie aber auf jeden Fall darauf, dass Sie am Wahlsonntag einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitnehmen. Für weitere Fragen stehen wir gerne unter +43 (0)50355 - 315 zur Verfügung.