Stadtgemeinde Traiskirchen

Stadtgemeinde Traiskirchen setzt Maßnahmen gegen Bauwut

Sicherung von charakteristischen Siedlungsstrukturen

Wir gehen mit unseren neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen neue Wege. So kommt in vielen Bereichen eine Maßnahme zur Sicherung des strukturellen Charakters von Siedlungsgebieten. Die Beschränkung der Wohneinheiten ist ein Instrument, um innerhalb von Siedlungsteilen mit homogenen Strukturen diese zu erhalten bzw. um dem aufgrund der unmittelbaren Nähe zu Wien bestehenden steigenden Siedlungsdruck und der Tendenz zu verdichteten Bebauungsformen entgegenzuwirken. Anhand einer umfassenden Stadtteilevaluierung und Erarbeitung eines Kriterienkatalogs wurden sensible Siedlungsgebiete
definiert. Unter Bedacht der dort wohnenden Bevölkerung und vorherrschenden Siedlungsstruktur sollen diese zukünftig in ihrem Charakter geschützt werden.

Nachhaltige Maßnahme für BewohnerInnen und Ortsbild

Mit dieser Maßnahme setzen wir einen wichtigen Schritt für eine nachhaltige Stadtentwicklung zum Schutz der BewohnerInnen und des Ortsbildes. Dadurch wird die Wohnqualität mit kleinteiliger Struktur gesichert und die zunehmende Durchmischung und Verflechtung unterschiedlicher Siedlungsstrukturen vermieden. Ohne die Interessen der dort lebenden Bevölkerung zu gefährden, wollen wir den Fokus einer städtebaulichen Verdichtung dahingehend verfolgen, wo es sich bereits siedlungsstrukturell und infrastrukturell eignet. Neben einer nachhaltigen städtebaulichen Wirkung, werden durch diese wichtige Maßnahme auch positive ökologische Effekte erzielt: Durch die Beschränkung der Wohneinheiten pro Grundstück wird automatisch großvolumiger Wohnbau und in Folge die daraus resultierende vermehrte Versiegelung der Fläche verhindert.

Großes Interesse an Flächenwidmungsplan- und Bebauungsplanänderung

Das Interesse an der derzeit behandelten Flächenwidmungsplan- und Bebauungsplanänderung war in der Bevölkerung sehr groß und die Änderungen wurden transparent und grafisch nachvollziehbar öffentlich präsentiert. Knapp 1.800 von den Planänderungen betroffene TraiskirchnerInnen wurden angeschrieben, viele von ihnen machten von ihrem Recht auf Einsichtnahme bei uns im Bauamt Gebrauch. Durch diese Transparenz und Einbindung der Bevölkerung in den Prozess wurden die BürgerInnen über Entwicklungen und Planungen im Stadtgebiet informiert und vor allem aktiv, durch die Möglichkeit einer Stellungnahme, integriert.

Baustopp auf gemeindeeigenen Grundstücken

Zusätzlich hat sich die Stadtgemeinde Traiskirchen ihre eigene „ökologische Bausperre“ auferlegt. Durch diese gezielte Maßnahme soll noch einmal das Bewusstsein für ökologisch nachhaltige und städtebaulich wertvolle Flächen geschaffen werden. Diese Maßnahme zielt auf gemeindeeigene Grundstücke ab und wird im Bereich der Mühlgasse und Hochmühlstraße umgesetzt. Da die Stadtgemeinde Traiskirchen in diesem knapp 30 Hektar großen Bereich einige sensible und vor allem ökologisch erhaltenswerte und städtebaulich wertvolle Grundstücke besitzt, ist eine nachhaltige Umsetzung und Planung in diesem Bereich von höchster Priorität. Durch diese „ökologische Bausperre“ setzt sich die Stadtgemeinde Traiskirchen selbst die Auflage einer nachhaltig wertvollen Stadtteilentwicklung.

Durch diese Maßnahmen wurden bereits wichtige Grundsteine für eine nachhaltige Stadtentwicklung zugunsten der Bevölkerung und zugunsten des Ortsbildes gelegt. Uns liegt viel daran, durch einen verantwortlichen
Umgang mit den vorhandenen Ressourcen einen fairen Konsens zwischen den Interessen der heutigen und der künftigen BewohnerInnen Traiskirchens zu erzielen.