Gemäß § 1 Abs. 2 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 - BPräsWG, BGBI. Nr.57/1971, in der geltenden Fassung, wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, BGBI. ll Nr.273/2022, bekanntgemacht. Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
,,Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Waht des Bundespräsidenten, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages Aufgrund des § 1 Abs. 1 BPräsWG wird verordnet:
§ 1 - Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.
§ 2 - lm Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Oktober 2022 festgesetzt.
§ 3 - Als Stichtag wird der 9. August 2022 bestimmt.
§ 4 - Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung ,,Bundespräsident" gilt füralle Geschlechter."
Personen, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, und am Tag der Unterstützung das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für die nachfolgenden Volksbegehren Unterstützungserklärungen persönlich oder online abgeben.
- Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde zu den jeweiligen Parteienverkehrszeiten
In Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Parteienverkehrsstunden - Online via bmi.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur - Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich
Müssen Sie am Wahltag arbeiten, sind Sie auf Urlaub oder ist es Ihnen aus einem anderen Grund nicht möglich, das Wahllokal aufzusuchen. Dann müssen Sie nicht auf Ihr Wahlrecht verzichten. Mit einer Wahlkarte können Sie ortsungebunden Ihre Stimme abgeben. Bitte beantragen Sie dazu vorab eine Wahlkarte.
Alle Informationen dazu finden Sie hier auf einen Blick.
Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?
- schriftlich per Post mit dem entsprechenden Antragsformular
- per Fax unter der Nummer: +43 (0)50355 - 392
- per E-Mail unter meldeamt(at)traiskirchen.gv.at
- mittels Online-Formular unter www.wahlkartenantrag.at
- persönlich - nicht aber telefonisch - bei der Gemeinde, in der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung Ihrer Wahlkarte besteht Ausweispflicht.
- Bringen Sie bei der persönlichen Antragstellung bitte einen amtlichen Lichtbildausweis wie den Reisepass, Personalausweis oder Führerschein mit. Falls vorhanden, nehmen Sie bitte auch Ihre Wählerverständigungskarte mit.
- Bei schriftlicher Antragstellung kann dies entweder durch Angabe der Reisepassnummer oder durch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde erfolgen.
- Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit der Handysignatur) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne Monika Keyl oder Chiara Schaub vom Meldeamt unter +43 (0)50355 - 315 zur Verfügung.