Stadtgemeinde Traiskirchen

Besondere Wahlbehörde - Antrag auf Besuch

Wer das Wahllokal nicht erreichen kann, weil er bzw. sie nicht gehfähig, nicht transportfähig oder bettlägerig ist (aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen), aber dennoch vor einer Wahlbehörde wählen möchte, kann beantragen, dass er bzw. sie von einer besonderen Wahlbehörde zu Hause besucht wird.

Sollte der Besuch einer besonderen Wahlbehörde gewünscht werden, müssen auf dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte die Räumlichkeiten, wo der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Besuch erwartet, angegeben werden.

Für welche Wahl bzw. welchen Wahltag Sie dieses Formular benutzen können, erfahren Sie hier.

Weitere Details finden Sie in HELP.gv.at.

Empfehlung:
Nutzen Sie Ihre Bürgerkarte, um den Antrag elektronisch zu unterschreiben: Sie weisen sich durch die elektronische Unterschrift auf Ihrem Antrag einfach und sicher gegenüber der Behörde aus. Ihr Antrag ist damit vor unbemerkten Änderungen bzw. ungewollter Manipulation geschützt.

Sie können die Bürgerkartenfunktion kostenlos auf Ihrem Handy oder Ihrer e-Card aktivieren. Nähere Informationen finden Sie unter www.buergerkarte.at.
 

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