Stadtgemeinde Traiskirchen

Förderung digitale Schule

Förderung digitale Schule
Die Stadtgemeinde Traiskirchen fördert die Initiative "Digitales Lernen" mit bis zu 150 Euro. © Stadtgemeinde Traiskirchen

Ziel der Förderung ist es, allen Traiskirchner SchülerInnen die Teilnahme an der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ des Bundes zu ermöglichen und die Initiative auch von Seiten der Stadtgemeinde Traiskirchen zu unterstützen - dies vor allem, da die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit digitaler Bildung, digitalen Kompetenzen und dem Um¬gang mit mobilen Devices äußerst wichtig sind und zu besseren Lernchancen beitragen.

Gleich das Formular & die Richtlinien herunterladen und unter foerderung(at)traiskirchen.gv.at einreichen.

Traiskirchen unterstützt den privaten Finanzierungsanteil

Umgesetzt wird die Initiative in der Form, dass über die Agentur für Bildung und Internationalisierung (OEAD) entsprechende Geräte angeschafft und an die SchülerInnen der teilnehmenden Schulen ausgegeben werden. Von den Erziehungsberechtig¬ten ist dabei lediglich ein privater Finanzierungsanteil von 25 % der Anschaffungskosten zu tragen. 
Da auch dieser Finanzierungsanteil für viele Familien – insbesondere für Familien mit mehreren Kindern – eine finanzielle Hürde darstellt, möchte die Stadtgemeinde Traiskirchen eine weitere Unterstützung bieten und den Kauf der im Rahmen der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ angeschafften Geräte mit einer „Förderung für die digitale Schule“ fördern.
 

Auszug aus den Förderrichtlinien

PUNKT III: FÖRDERWERBER*IN

FörderwerberIn können alle Personen sein, die Erziehungsberechtigte einer/eines SchülerIn sind, für die/den im Zuge der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ ein digitales Endgerät angeschafft wurde und der/die dafür den privaten Finanzierungsanteil getragen hat. Darüber hinaus müssen die in Punkt IV dargelegten Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt sein.

PUNKT IV: Voraussetzungen für die Förderung

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung für die „digitale Schule“ durch die Stadtgemeinde Traiskirchen ist,
a) dass das geförderte digitale Endgerät im Zuge der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ins Leben gerufenen Geräteinitiative „Digitales Lernen“ bezogen bzw. angeschafft wurde,
b) dass die/der SchülerIn, für die/den das in lit. a) genannte Endgerät angeschafft wird, im Schuljahr, in dem sie/er an der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ teilnimmt, ihren/seinen Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Traiskirchen hat (Stichtag ist der erste Schultag des jeweiligen Schuljahres) und
c) dass um die Förderung innerhalb von 12 Monaten nach Bezahlung des privaten Finanzierungsanteils mittels entsprechendem Formular der Stadtgemeinde Traiskirchen (siehe Punkt 6.) angesucht wird.

PUNKT V: FÖRDERHÖHE

FörderwerberInnen erhalten bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen eine einmalige Förderung in Höhe des von ihnen getragenen privaten Finanzierungsanteiles, maximal jedoch € 150,-- pro angeschafftem digitalen Endgerät. Die Förderung kann für jede/n SchülerIn nur einmal in Anspruch genommen werden. 

PUNKT VI: Förderantrag

a) Die Förderung ist mit dem Formular „Zuschuss für digitale Schule“ der Stadtgemeinde Traiskirchen zu beantragen.
b) Das Formular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen, mit den notwendigen Bestätigungen (im Original) zu versehen und gemeinsam mit den angeführten Beilagen/Nachweisen (im Original) bei der Stadtgemeinde Traiskirchen einzureichen.
c) Unvollständige Anträge (z.B. fehlende Unterlagen, unvollständige Angaben im Formular, fehlende Unterschrift, usw.) können erst nach Beibringung der noch fehlenden Unterlagen bzw. Informationen bearbeitet werden. Ein Antrag gilt erst dann als eingebracht, wenn er vollständig ist.
d) Die Förderung ist innerhalb von 12 Monaten nach Bezahlung des privaten Finanzierungsanteils zu beantragen. Der Antrag muss innerhalb dieser Frist bei der Stadtgemeinde Traiskirchen eingelangt sein.