Stadtgemeinde Traiskirchen

Umweltfreundlicher Winterdienst

Umweltfreundlicher Winterdienst
Der Winterdienst ist in Bereitschaft, wenn es nötig ist © Stadtgemeinde Traiskirchen

Der Wirtschaftshof der Stadtgemeinde Traiskirchen ist für die Wintersaison gerüstet. Sieben Räum- und Streufahrzeuge stehen für ca. 100 Straßenkilometer und drei kleine Traktoren für ca. 20 km Gehsteig zur Verfügung. 26 MitarbeiterInnen stehen in Bereitschaft, um im Ernstfall mit den vorgenannten Fahrzeugen rasch den Winterdienst – Schneeräumung und Glatteisstreuung – übernehmen zu können. Zusätzlich stehen weitere acht MitarbeiterInnen für händische Winterdienstarbeiten zur Verfügung.

 

Kostenloser Streusand - Entnahmestellen

Im gesamten Gemeindegebiet finden Sie Streusandbehälter, aus denen Sie kostenlos Sand entnehmen können, um vor Ihrer Liegenschaft Glatteis zu bekämpfen. Die Behälter finden Sie an folgenden Plätzen:

Traiskirchen

  • ARKADIA bei der Wertstoffinsel
  • W. v. d. Vogelweide-Straße bei Stadtpark-Eingang
  • W. v. d. Vogelweide-Straße bei Seniorenwohnheim
  • Hauptplatz
  • Europaplatz bei Bushaltestelle
  • Mittelschule bei Parkspur neben Goethe-Straße
  • Melkergasse bei Wertstoffinsel
  • Schwalbengasse – Falkengasse

Wienersdorf

  • Skrianz-Platz bei Wertstoffinsel
  • Schöffel-Gasse bei FF Wienersdorf
  • Preihs-Gasse – Ecke Mühlberggasse

Möllersdorf

  • Wolfstraße 14
  • Guntramsdorfer Straße – gegenüber der Volksschule Möllersdorf
  • Eigenheimsiedlung – beim Spielplatz
  • Stadtrandsiedlung – Grüne Gasse
  • Schweitzer-Gasse – Ecke Strauß-Straße
  • Mozart-Gasse

Oeynhausen

  • Weingartenstraße
  • Georg Schütz-Saal
  • Strauchgasse – Ecke Klimesch-Straße
  • Lammersfeldgasse – Ecke Haberlgasse beimTransformator

Tribuswinkel

  • Sängerhofgasse – Ecke Sackgasse
  • Afritsch-Gasse bei Wertstoffinsel
  • Schloss Tribuswinkel
  • Schloßgasse
  • Pfarrgasse bei Dr. Frasz 
  • Bahnzeile – Ecke Doragasse
  • Schlehengasse
  • Oberwaltersdorfer Straße – Wertstoffinsel
  • Tattendorfersiedlung - Mittelgasse

Verbot von Auftaumitteln die Natrium oder Halogenide enthalten

In der Stadtgemeinde Traiskirchen ist auf allen für den öffentlichen Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr bestimmten Verkehrsflächen im verbauten Gebiet, ausgenommen Bundes- und Landesstraßen, die Verwendung von Auftaumittel, die Natrium oder Halogenide enthalten, zur Bekämpfung von Eis und Schneeglätte verboten.

Bitte beachten Sie dieses Verbot und nutzen Sie stattdessen Splitt, Sand o. ä. Materialien zur Glatteisstreuung.  Sowohl die Umwelt als auch Tiere werden es Ihnen danken. Denn z. B. verletzt das Streusalz die Hundepfoten bei den täglichen Gassirunden so sehr, dass die Hunde oft kaum weitergehen können. Auch der Nährstoffhaushalt von Bäumen gerät durch Streusalz in Gefahr, was im schlimmsten Fall zu einer Vertrocknung führt. Die Möglichkeit, dass das Streusalz in Bäche gelangt, ist ebenfalls gegeben. Hierdurch wird das Süßwasser verseucht, das für viele Tiere im Bach lebensnotwendig ist.

Gehwege lassen sich problemlos auch mit umweltschonenden Streumitteln sichern. Die Verwendung von salzfreien Granulaten oder Sand erweist sich als wenig belastend für Umwelt und Natur. Auch Kies und Split helfen dabei, den Gehweg gegen Unfälle zu präparieren. Umweltschonende Streumittel schonen den Geldbeutel, denn sie lassen sich zusammenkehren und im kommenden Winter wieder benutzen. Auch Bäche, Bäume und Tiere können durch die konsequente Verwendung von Granulat und Sand geschont werden.

Räum- und Streupflicht für Anrainer:innen

Auch wenn es derzeit nicht so aussieht: Schnee und Glatteis sorgen im Winter auf Gehsteigen und Gehwegen immer wieder für gefährliche Situationen. Die Straßenverkehrsordnung legt eindeutig fest, dass die EigentümerInnen von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür sorgen müssen, dass Gehsteige, Gehwege und dazugehörige Stiegenanlagen entlang des gesamten Grundstücks von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Glatteis gesäubert, bzw. gestreut sind. Ist kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung haben auch die EigentümerInnen von Verkaufshütten. In Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteige gilt diese Verpflichtung für einen ein Meter breiten Streifen entlang der Häuserfronten. Die EigentümerInnen müssen auch dafür sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäuden (Verkaufshütten) entfernt werden. Durch die Arbeiten dürfen die StraßenbenützerInnen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn notwendig, sind die gefährdeten Stellen abzuschranken oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen.