Auf unseren Spielplätzen ist ganz schön viel los: Viele Spielmöglichkeiten laden zum Springen, Klettern und Herumtoben ein. Aus Gründen der Sicherheit sind Hunde auf Spielplätzen und Ballspielflächen verboten. Auf Friedhöfen, Stätten des Erinnerns und der Stille, sind Hunde ebenfalls nicht gestattet.
Gemäß dem niederösterreichischen Hundehaltegesetz müssen Hunde an öffentlichen Orten mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden.
An Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen, wie öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufszentren, Parkanlagen, Veranstaltungen und auch Gaststätten benötigen die Hunde verpflichtend Leine und Maulkorb.
Für die Tiere kann der Lärm zusätzlichen Stress bedeuten und zu ungewollten Gefahrensituationen führen. Darum gilt die Leinen- und Maulkorbpflicht auch an Orten, an denen viele Kinder unterwegs sind, zum Beispiel bei Schulen, Kindergärten und Krabbelstuben.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential, das sind Listenhunde, wie Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Rottweiler, oder anders auffällige Hunde, müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.
Alle Informationen dazu sind im NÖ Hundehaltegesetz nachzulesen:
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html