Stadtgemeinde Traiskirchen

Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen

Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen
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Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu aktuellen Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen sowie zu Volksbefragungen und Volksbegehren in der Unterstützungsphase. Zusätzlich finden Sie auch Informationen, wie Sie eine Wahlkarte beantragen können.

Allgemeine Formulare zu Wahlen finden Sie in unserem Downloadbereich im Bereich Wahlrecht.

Kundmachungen und Verlautbarungen zu aktuellen Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen

Derzeit gibt es keine aktuellen Verlautbarungen zu Wahlen oder Volksbegehren.


Allgemeine Wahlkarteninformationen

Müssen Sie am Wahltag arbeiten, sind Sie auf Urlaub oder ist es Ihnen aus einem anderen Grund nicht möglich, das Wahllokal aufzusuchen. Dann müssen Sie nicht auf Ihr Wahlrecht verzichten. Mit einer Wahlkarte können Sie ortsungebunden Ihre Stimme abgeben. Bitte beantragen Sie dazu vorab eine Wahlkarte.
Alle Informationen dazu finden Sie hier auf einen Blick.

Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung Ihrer Wahlkarte besteht Ausweispflicht.

  • Bringen Sie bei der persönlichen Antragstellung bitte einen amtlichen Lichtbildausweis wie den Reisepass, Personalausweis oder Führerschein mit. Falls vorhanden, nehmen Sie bitte auch Ihre Wählerverständigungskarte mit.
  • Bei schriftlicher Antragstellung kann dies entweder durch Angabe der Reisepassnummer oder durch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde erfolgen.
  • Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit der Handysignatur) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter:innen vom Meldeamt unter +43 (0)50355 - 315 zur Verfügung.


Volksbegehren in der Unterstützungsphase

Personen, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, und am Tag der Unterstützung das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für die nachfolgenden Volksbegehren Unterstützungserklärungen persönlich oder online abgeben. 

  • Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde zu den jeweiligen Parteienverkehrszeiten
    In Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Parteienverkehrsstunden
  • Online via bmi.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur - Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich

 

Alle aktuellen Volksbegehren in der Unterstützungsphase finden Sie hier.