Derzeit gibt es keine aktuellen Verlautbarungen zu Wahlen oder Volksbegehren.
Müssen Sie am Wahltag arbeiten, sind Sie auf Urlaub oder ist es Ihnen aus einem anderen Grund nicht möglich, das Wahllokal aufzusuchen. Dann müssen Sie nicht auf Ihr Wahlrecht verzichten. Mit einer Wahlkarte können Sie ortsungebunden Ihre Stimme abgeben. Bitte beantragen Sie dazu vorab eine Wahlkarte.
Alle Informationen dazu finden Sie hier auf einen Blick.
Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung Ihrer Wahlkarte besteht Ausweispflicht.
- Bringen Sie bei der persönlichen Antragstellung bitte einen amtlichen Lichtbildausweis wie den Reisepass, Personalausweis oder Führerschein mit. Falls vorhanden, nehmen Sie bitte auch Ihre Wählerverständigungskarte mit.
- Bei schriftlicher Antragstellung kann dies entweder durch Angabe der Reisepassnummer oder durch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde erfolgen.
- Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit der Handysignatur) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter:innen vom Meldeamt unter +43 (0)50355 - 315 zur Verfügung.
Personen, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, und am Tag der Unterstützung das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für die nachfolgenden Volksbegehren Unterstützungserklärungen persönlich oder online abgeben.
- Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde zu den jeweiligen Parteienverkehrszeiten
In Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Parteienverkehrsstunden - Online via bmi.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur - Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich