Stadtgemeinde Traiskirchen

Stadt Erweitert soziales Netz und bietet mehr Unterstützung für noch mehr Haushalte

Entlastungspaket der Stadtgemeinde Traiskirchen

Entlastungspaket der Stadtgemeinde Traiskirchen

Ab 1. Oktober 2025 werden die Einkommensgrenzen des 2022 eingeführten Entlastungspakets um 15 Prozent angehoben. Damit erhalten künftig deutlich mehr Haushalte Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Die neuen Richtsätze lauten:

  • Kategorie „A“ maximal € 1.265,--
  • Kategorie „B“ € 1.265,01 bis maximal € 1.392,--
  • Kategorie „C“ € 1.392,01 bis maximal € 1.455,--
  • nicht im Bezieher:innenkreis über € 1.455,--

In den Folgejahren sollen diese Einkommensgrenzen bis auf Widerruf jeweils per 1. Jänner eines jeden Jahres automatisch um die jährliche Inflationsrate des Vorjahres erhöht werden (aufgerundet auf volle Euro).

Wo werden diese Einkommensgrenzen angewendet?

Sie gelten unter anderem für die folgenden Sozialleistungen:

  • Heizkostenzuschuss
  • Förderung von Öffi-Tickets
  • Mittagessen in den Bildungseinrichtungen
  • Nachmittagsbetreuung in in den Bildungseinrichtungen
  • Grabpflege
  • „Essen auf Rädern“
  • Rollstuhl- und Krankenbettverleih

Mehr Infos und benötigte Unterlagen

Weitere Informationen bekommen Sie im Sozialamt der Stadt unter +43 (0)50 355-314.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter soziales(at)traiskirchen.gv.at.

Folgende Dokumente werden zur Antragstellung benötigt:

  • Ausweis
  • Sozialversicherungskarte
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen im Haushalt lebenden Personen (mit Hauptwohnsitz)
  • Nachweise über Alimentezahlungen

Was ist das gewichtete monatliche Netto-Einkommen?

    Hinter diesem Begriff steckt die Idee, dass es ein Unterschied ist, ob jemand einen Single-Haushalt führt und jede Anschaffung allein finanzieren muss, oder ob er/sie in einem Mehr-Personen-Haushalt lebt. Hier werden viele Ausgaben von mehreren getragen. Deshalb werden die Haushaltseinkommen nach dem Bedarf gewichtet:

    Haushaltsmitglieder und deren Gewichtung

    • 1. Erwachsener = Faktor 1,0
    • 2. Erwachsener (alle ab 14 Jahren) = Faktor 0,5
    • Kinder unter 14 Jahren = Faktor 0,3

    Rechenbeispiel:
    Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (16 und 11 Jahren) | Gesamteinkommen Haushalt: 2.500 Euro/netto

    Berechnung Gewichtungsfaktor:
    1. Erwachsener 1,0 +  2. Erwachsener 0,5 + Kind 16 Jahre 0,5 + Kind 11 Jahre 0,3 = Gewichtungsfaktor GESAMT 2,3

    Monatliches Netto-Gesamteinkommen geteilt durch Gewichtungsfaktor = gewichtetes monatliches Netto-Haushaltseinkommen
    2.500 Euro : 2,3 = 1.086,95 Euro