Sie gelten unter anderem für die folgenden Sozialleistungen:
- Heizkostenzuschuss
- Förderung von Öffi-Tickets
- Mittagessen in den Bildungseinrichtungen
- Nachmittagsbetreuung in in den Bildungseinrichtungen
- Grabpflege
- „Essen auf Rädern“
- Rollstuhl- und Krankenbettverleih
Weitere Informationen bekommen Sie im Sozialamt der Stadt unter +43 (0)50 355-314.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter soziales(at)traiskirchen.gv.at.
Folgende Dokumente werden zur Antragstellung benötigt:
- Ausweis
- Sozialversicherungskarte
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen im Haushalt lebenden Personen (mit Hauptwohnsitz)
- Nachweise über Alimentezahlungen
Hinter diesem Begriff steckt die Idee, dass es ein Unterschied ist, ob jemand einen Single-Haushalt führt und jede Anschaffung allein finanzieren muss, oder ob er/sie in einem Mehr-Personen-Haushalt lebt. Hier werden viele Ausgaben von mehreren getragen. Deshalb werden die Haushaltseinkommen nach dem Bedarf gewichtet:
Haushaltsmitglieder und deren Gewichtung
- 1. Erwachsener = Faktor 1,0
- 2. Erwachsener (alle ab 14 Jahren) = Faktor 0,5
- Kinder unter 14 Jahren = Faktor 0,3
Rechenbeispiel:
Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (16 und 11 Jahren) | Gesamteinkommen Haushalt: 2.500 Euro/netto
Berechnung Gewichtungsfaktor:
1. Erwachsener 1,0 + 2. Erwachsener 0,5 + Kind 16 Jahre 0,5 + Kind 11 Jahre 0,3 = Gewichtungsfaktor GESAMT 2,3
Monatliches Netto-Gesamteinkommen geteilt durch Gewichtungsfaktor = gewichtetes monatliches Netto-Haushaltseinkommen
2.500 Euro : 2,3 = 1.086,95 Euro