
Neue Regeln für „E-Mopeds“
Ab dem 1. Oktober 2026 treten für „E-Mopeds” neue Regeln in Kraft. Betroffen sind E-Bikes ohne Tretunterstützung, die eine Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt erreichen. Diese Fahrzeuge waren bisher rechtlich Fahrrädern gleichgestellt. Künftig gelten für sie die Bestimmungen für Mopeds.

















