Der Gefährdungsbereich ist dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers oder Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Bei Missachtung drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe. Eine Übertretung muss dabei keinen Waldbrand verursachen, Rauchen oder das Entzünden von Feuer in Wäldern und Gefährdungszonen reicht aus.
Bitte beachten Sie
- Jeglicher Umgang mit offenen Feuerquellen kann sehr rasch einen Brand auslösen.
- Bereits der Funkenflug von kleinen Feuerstellen kann sehr gefährlich sein.
- Rauchen, Wegwerfen von Zigaretten und Zündhölzern unbedingt vermeiden.
- Glasflaschen und Glasscherben können eine Brennglaswirkung auslösen.
- Keine pyrotechnischen Gegenstände verwenden.
- Waldzufahrten für Einsatzkräfte freihalten.
- Fahrzeuge nicht im trockenen Gras an Böschungen oder Waldrändern parken - der heiße Katalysator kann ein Feuer auslösen.
