Stadtgemeinde Traiskirchen

Gemeinde unterstützt bei der Antragsstellung

Handwerkerbonus gestartet

Handwerkerbonus gestartet
Hilfe bei der Beantragung für den Handwerkerbonus gibt es im Gemeindeamt © Stadtgemeinde Traiskirchen

Ab dem 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für Arbeitsleistungen rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich beantragen. Die Kosten müssen netto, also ohne Steuern, angegeben werden. Unterstützt werden Leistungen, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 erbracht wurden. Die maximale Förderhöhe beträgt für 2024 EUR 2.000 und für 2025 EUR 1.500 pro Person und Wohneinheit.

Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at gestellt werden, der von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) bearbeitet wird. Jeder Antrag kann mehrere Rechnungen umfassen, wobei die Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen sein muss. Die Anmeldung erfolgt entweder über ID Austria oder durch Hochladen eines Lichtbildausweises. Wer den Antrag nicht selbst digital einreichen kann, erhält Unterstützung bei der Antragstellung im Rathaus. Zusätzlich steht die Servicehotline unter der Nummer 0505 06-859 333 zur Verfügung.

Welche Handwerkerleistungen werden gefördert?

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

• Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
• Spenglerarbeiten
• Austausch von Fenstern
• Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
• Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
• Pflasterung

Was kann nicht gefördert werden?

  • Arbeitsleistungen, die im Zuge einer infrastrukturellen Tätigkeit im öffentlichen Raum durchgeführt werden und damit mehr als einen Haushalt betreffen
  • Gesetzlich zu entrichtende Steuern nach dem Umsatzsteuergesetz 1994
  • Arbeitsleistungen, welche noch nicht vollständig beglichen wurden (z.B. bei Inanspruchnahme eines Mietkaufs)
  • Arbeitsleistungen, die von einer Versicherung gedeckt werden oder durch eine andere öffentliche Stelle bereits gefördert wurden.
  • Kosten für die reine Gartenpflege oder die Neuerrichtung von fossilen Heizsystemen
  • Eine vollständige Auflistung finden Sie in der Förderungsrichtlinie S. 5/6.

Wie funktioniert die Antragssstellung?

Der Online-Antrag ohne ID-Austria:

• Laden Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein) hoch

• Füllen Sie das Antragsformular online auf www.handwerkerbonus.gv.at aus

• Laden Sie die Rechnung über die Handwerksleistung als PDF hoch (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit)

• Laden Sie den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B.: Überweisungsbeleg) hoch

 

Der Online-Antrag mit ID-Austria:

• Melden Sie sich mit der ID-Austria auf www.handwerkerbonus.gv.at an

• Füllen Sie das Antragsformular online aus

• Laden Sie die Rechnung über die Handwerksleistung als PDF hoch (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit)

• Laden Sie den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B.: Überweisungsbeleg) hoch

Sie haben selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen?

Auch dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, Ihr ausführender Handwerksbetrieb oder eben unserer Mitarbeiter:innen im Rathaus Gemeindeamt können Sie dabei unterstützen. Vergessen Sie Ihre Dokumente nicht:

• Rechnung
• amtlicher Lichtbildausweis
• Zahlungsnachweis und Ihren IBAN

Manuel Guendogdu vom Bürgerservice im Rathaus Traiskirchen unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung. Sie erreichen ihn telefonisch unter 050 355 - 310 oder per E-Mail unter buergerservice(at)traiskirchen.gv.at.

 

Sie haben noch Fragen zum Handwerkerbonus?