Rechte & Pflichten für ein gutes Miteinander
Im Ortsgebiet gilt nach dem NÖ Hundehaltegesetz grundsätzlich: Hunde müssen an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Wo viele Menschen zusammenkommen oder besondere Rücksicht erforderlich ist, gelten strengere Vorgaben. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde gilt im Ortsbereich Leinen- und Maulkorbpflicht. Auch beim Übergang von Güterwegen in den Ortsbereich ist darauf zu achten, dass der Hund entsprechend gesichert ist. In Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, sollten Hunde grundsätzlich nicht mitgenommen werden. Auch bei Veranstaltungen und größeren Menschenansammlungen ist besondere Rücksicht gefragt.
Spielplätze sind hundefreie Zonen
Auf den Traiskirchner Spielplätzen und Ballspielflächen gilt ein generelles Hundeverbot. Auch Friedhöfe sind hundefreie Bereiche. Damit sollen Kinder sicher spielen und sich frei bewegen können.Für Bewegung und Sozialkontakte steht in Traiskirchen die Hundeauslaufzone in der Badgasse 28 zur Verfügung.
Sackerl nehmen – Verantwortung zeigen
Hundekot auf öffentlichen Flächen ist unverzüglich zu beseitigen. Dafür gibt es im gesamten Stadtgebiet mehr als 100 Sackerlspender und rund 300 Mistkübel. Praktische Hundekotbeutel-Taschen und Sackerlnachschub gibt es kostenlos im Bürgerservice im Rathaus und in den Bürgerservice-Außenstellen.Auch beim Hundeurin ist Rücksicht gefragt: Häufiges Markieren an Bäumen, Pflanzen und gepflegten Grünflächen kann Schäden verursachen.
Hund anmelden und Abgabe beachten
Wer einen Hund in Traiskirchen hält, muss ihn bei der Stadtgemeinde anmelden. Auch Änderungen wie Verkauf, Tod oder Entlaufen sind zu melden. Für jeden Hund ist außerdem eine Kennzeichnung mittels Mikrochip vorgeschrieben.
Die jährliche Hundeabgabe beträgt derzeit:
- € 40 für den ersten Hund ohne erhöhtes Gefährdungspotenzial
- € 50 für jeden weiteren Hund ohne erhöhtes Gefährdungspotenzial
- € 130 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde
- € 6,54 für Nutzhunde
Gemeinsam aufeinander achten
Ob im Ortsgebiet, auf öffentlichen Grünflächen oder auf den Güterwegen: Rücksichtnahme macht das Zusammenleben für alle angenehmer. Leine und Maulkorb dort, wo sie vorgeschrieben sind, ein Sackerl für die Hinterlassenschaften und Rücksicht auf andere Menschen und Tiere gehören zur verantwortungsvollen Hundehaltung.
