Wie kann man Pflegeeltern werden?
Bevor ein Pflegekind aufgenommen werden kann, stellt die Kinder- und Jugendhilfe die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber fest. Die Pflegeeltern werden in Kursen auf ihre Aufgaben und Herausforderungen vorbereitet. Erst nach positivem Abschluss der Eignungsüberprüfung kann ein Pflegekind in eine passende Pflegefamilie vermittelt werden.
Voraussetzungen (ein Auszug):
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Altersunterschied zum Pflegekind in Langzeitpflege mindestens 25 und höchstens 45 Jahre, in kurzfristiger Pflege mindestens 25 und höchstens 60 Jahre
- Psychische und körperliche Gesundheit
- Gesicherte Einkommens- und Wohnverhältnisse
- Annahme eines Pflegekindes mit seiner persönlichen Geschichte und seinen individuellen Herausforderungen
Online-Informationsveranstaltungen für Interessierte
Interessierte Personen können sich unverbindlich informieren und herausfinden, ob die Aufgabe als Pflegeperson für sie in Frage kommt. Die nächsten Online Infoveranstaltungen finden zu den folgenden Terminen statt:
- Donnerstag, 26. Juni 2025, 16–17 Uhr, Anmeldung bis 20. Juni
- Donnerstag, 17. Juli 2025, 16–17 Uhr, Anmeldung bis 11. Juli
- Donnerstag, 28. August 2025, 16–17 Uhr, Anmeldung bis 22. August
Dabei geht es um die folgenden Themen:
- Was heißt es, Pflegeperson zu sein?
- Welche Chancen und Herausforderungen bringt das Zusammenleben mit einem Pflegekind mit sich?
- Ist die Pflegeelternschaft für einen selbst passend?
- Was sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung als Pflegeperson?
Ausführliche Informationen zur Pflegeelternschaft sowie die Anmeldemöglichkeit für die Online-Infoveranstaltung finden Sie auf der Website der Kinder- und Jugendhilfe.
www.noe.gv.at/noe/Familien/Pflegekinder_und_Pflegeeltern.html
Weitere Informationen:
Gemeinderätin Tamara Zinnbauer, Ausschussvorsitzende Familie & Jugend
E: t.zinnbauer(at)sptraiskirchen.at