GP: Das klingt nach einem großen logistischen Aufwand.
FP: Das ist es auch. Während der regulären Arbeitszeit bin ich als Bauhofleiter für die Diensteinteilung und Einsatzkoordinierung zuständig. Außerhalb der Arbeitszeiten wechsle ich mich mit meinem Stellvertreter Josef Riesner wöchentlich für die Koordinierung der Bereitschaftsdienste ab. Es gibt zwei Bereitschaften mit jeweils 20 Personen und 14 Fahrzeugen.
GP: Ohne dieses Zusammenspiel wäre der Winterdienst also nicht zu bewältigen.
FP: Genau. Ohne diese enge Zusammenarbeit wäre es schlicht nicht möglich, die Straßen innerhalb kurzer Zeit frei zu machen. Deshalb gilt mein ausdrücklicher Dank allen, die hier oft frühmorgens, spätabends oder am Wochenende unterwegs sind.
GP: Trotz aller Anstrengungen kommt es dennoch zu Wartezeiten.
FP: Das lässt sich leider nicht vermeiden. Ich bitte um Verständnis, wenn ein Wohngebiet oder ein bestimmter Fußweg nicht als erstes an der Reihe ist. Wir arbeiten nach Prioritäten, und Sicherheit geht vor. Außerdem fällt nicht jede Fläche in die Zuständigkeit der Stadt.
GP: Können Sie diese Zuständigkeiten erklären?
FP: Sehr gerne. Der städtische Winterdienst kümmert sich um öffentliche Straßen und Plätze, Haltestellen, den Bereich vor Schulen und Kindergärten sowie um weitere zentrale Infrastrukturen. Für private Liegenschaften sind hingegen die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich.
GP: Was bedeutet das konkret?
FP: Eigentümer:innen sind verpflichtet, Gehsteige und Gehwege, die dem öffentlichen Verkehr dienen, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Eis zu befreien und bei Glatteis zu streuen. Wo kein Gehsteig vorhanden ist, muss der Straßenrand auf einer Breite von einem Meter geräumt und bei Bedarf gestreut werden.
GP: Ein wichtiges Thema ist dabei auch das richtige Streuen.
FP: Ja, unbedingt. Uns ist wichtig, dass umweltfreundlich gestreut wird. Im gesamten Gemeindegebiet stehen Streusandbehälter zur Verfügung, aus denen kostenlos Sand entnommen werden kann.
GP: In Traiskirchen ist Streusalz ja verboten.
FP: Richtig. Auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Ortsgebiet — ausgenommen Bundes- und Landesstraßen — ist die Verwendung von Auftaumitteln mit Natrium oder Halogeniden verboten. Streusalz schädigt Böden, Pflanzen und Tiere und belastet zudem das Grundwasser.
GP: Was empfehlen Sie stattdessen?
FP: Bitte verwenden Sie Sand, Splitt, Granulat oder Kies. Diese Materialien sind wirksam gegen Glätte, gleichzeitig aber deutlich umweltschonender. Sie können nach dem Winter zusammengekehrt und sogar wiederverwendet werden.
GP: Manchmal räumt der städtische Winterdienst trotzdem auch Gehsteige in Wohngebieten.
FP: Ja, das tun wir fallweise als Unterstützung für die Anrainer:innen — vor allem dort, wo besonders viele Menschen unterwegs sind. Diese Hilfe ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Pflicht der Eigentümer:innen für sichere Gehwege zu sorgen.
GP: Was wollen Sie den Leser:innen noch mitgeben?
FP: Ich danke allen, die dazu beitragen, dass wir gut und sicher durch die winterliche Zeit kommen. Und ich danke den Traiskirchnerinnen und Traiskirchnern für ihre Rücksichtnahme, ihr Verständnis und ihre Bereitschaft, auch selbst anzupacken.