Stadtgemeinde Traiskirchen

Kostenloser Streusand gegen Glatteis

Umweltfreundlich streuen

Umweltfreundlich streuen
Unser Winterdienst ist in Bereitschaft, wenn es nötig ist © Stadtgemeinde Traiskirchen

Räum- und Streupflicht
Eigentümer:innen sind verpflichtet, die Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen bis zu 3 Meter entlang der Liegenschaft von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, ist der Straßenrand in einer Breite von 1 Meter freizuhalten. In Wohnstraßen ohne Gehsteige ist ein 1 Meter breiter Streifen entlang der Häuserfront zu räumen und zu streuen.

Streusalz ist verboten
In Traiskirchen ist auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Ortsgebiet (ausgenommen Bundes- und Landesstraßen) die Verwendung von Auftaumitteln mit Natrium oder Halogeniden verboten. Streusalz schädigt Böden, Pflanzen, Tiere und belastet das Grundwasser.

 

Bitte salzfrei streuen

Verwenden Sie stattdessen Sand, Splitt, Granulat oder Kies. Diese Materialien sind umweltschonend, sicher wirksam gegen Glätte und können nach dem Winter zusammengekehrt und wiederverwendet werden. So schützen wir gemeinsam unsere Umwelt, unsere Tiere und unsere Stadt — und sorgen gleichzeitig für sichere Wege im Winter.

Wirtschaftshof für Wintersaison gerüstet
Unabhängig davon sorgt der Wirtschaftshof der Stadt dafür, dass Straßen und Gehsteige bei Bedarf schnell geräumt und gestreut werden, sodass die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet ist. Räum- und Streufahrzeuge sowie kleine Traktoren sorgen dafür, dass Straßen und Gehsteige bei Bedarf schnell geräumt und gestreut werden. Zusätzlich stehen MitarbeiterInnen für händische Winterdienstarbeiten bereit, um im Ernstfall rasch den Winterdienst zu übernehmen.

Alle Streusand Entnahmestellen finden Sie auf der Website der Stadt: www.traiskirchen.gv.at/natur-umwelt/nachhaltige-stadtentwicklung/umweltfreundlicher-winterdienst/