Im Zuge der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) sind Gemeinden verpflichtet, bis 11. Oktober 2025 eine öffentliche Gebäudeinventarliste zu erstellen. Diese enthält alle beheizten oder gekühlten Gebäude der Gemeinde mit mehr als 250 m² Nutzfläche. Ziel ist es, den Energieverbrauch langfristig zu senken und Sanierungspotenziale sichtbar zu machen.


















