Stadtgemeinde Traiskirchen

Nutzung von Drohnen im Stadtgebiet

Nutzung von Drohnen im Stadtgebiet

Die Nutzung von Drohnen im Stadtgebiet Traiskirchen unterliegt bestimmten Regeln. Drohnen ab 250g, aber auch High-Speed-Drohnen oder Drohen mit Kamera unter 250g, müssen bei der Austro Control registriert werden.

Wenn eine Drohne mit einer eingebauten Kamera fliegt, die Bilder aufzeichnet und per Funk an die Pilotin/den Piloten übermittelt, fällt dies unter das Datenschutzrecht. Die Videoüberwachung von öffentlichem Grund oder Privatgrund anderer Personen ist unzulässig.

Bei der Nutzung von Drohnen ist somit sowohl auf das Luftfahrt-, als auch das Zivilrecht Bedacht zu nehmen. Fühlt man sich durch Drohnenflüge in seiner Privatsphäre belästigt, so kann eine Zivilklage beim Bezirksgericht eingebracht werden.

Nützliche Informationen sind unter www.austrocontrol.at zu finden.