- Ausweis
- Sozialversicherungskarte
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen im Haushalt lebenden Personen (mit Hauptwohnsitz)
- Nachweise über Alimentezahlungen
Wie wird der Heizkostenzuschuss ausbezahlt?
Der Betrag wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Der Traiskirchner Heizkostenzuschuss sieht das gewichtete Netto-Einkommen als Richtlinie vor:
- Heizkostenzuschuss in der Höhe von 350 Euro
Gewichtetes Netto-Einkommen bis 1.100 Euro - Heizkostenzuschuss in der Höhe von 175 Euro
Gewichtetes Netto-Einkommen bis 1.210 Euro - Heizkostenzuschuss in der Höhe von 75 Euro
Gewichtetes Netto-Einkommen bis 1.265 Euro
Was ist das gewichtete monatliche Netto-Einkommen?
Hinter diesem Begriff steckt die Idee, dass es ein Unterschied ist, ob jemand einen Single-Haushalt führt und jede Anschaffung allein finanzieren muss, oder ob er/sie in einem Mehr-Personen-Haushalt lebt. Hier werden viele Ausgaben von mehreren getragen. Deshalb werden die Haushaltseinkommen nach dem Bedarf gewichtet:
Haushaltsmitglieder und deren Gewichtung
- 1. Erwachsener = 1,0
- 2. Erwachsener (alle ab 14 Jahren) = 0,5
- Kinder unter 14 Jahren = 0,3
Rechenbeispiel:
Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (16 und 11 Jahren) | Gesamteinkommen Haushalt: 2.500 Euro/netto
Berechnung Gewichtungsfaktor:
1. Erwachsener 1,0 + 2. Erwachsener 0,5 + Kind 16 Jahre 0,5 + Kind 11 Jahre 0,3 = Gewichtungsfaktor GESAMT 2,3
Monatliches Netto-Gesamteinkommen geteilt durch Gewichtungsfaktor = gewichtetes monatliches Netto-Haushaltseinkommen
2.500 Euro : 2,3 = 1.086,95 Euro
Dieser Haushalt würde einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 350 Euro erhalten.