Stadtgemeinde Traiskirchen

Überarbeiteter Bebauungsplan sieht mehr Grün für Betriebsgebiete vor

Überarbeiteter Bebauungsplan sieht mehr Grün für Betriebsgebiete vor
Mehr Grün für die Stadt, lautet das Motto von Stadtchef Andreas Babler. © Stadtgemeinde Traiskirchen

Die neuen Vorschriften der Stadt sehen eigens definierte und ausgearbeitete Begrünungsrichtlinien vor, die zwingend einzuhalten sind. „Moderne Betriebsstandorte bergen ein beachtliches Potential für eine  ressourcenschonende und flächeneffiziente Entwicklung. Mit der rechtlichen Verankerung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen kommen wir unserem Bekenntnis – dem Klimanotstand in unserem Wirkungsbereich bestmöglich entgegenzuwirken – nach“, betont Bgm. Andreas Babler.

Richtlinie sieht folgende Vorschrift vor

Bei Neu-, Zu- und Umbauten von Hauptgebäuden im „Bauland Betriebsgebiet“ ist zur Förderung einer Durchgrünung der Betriebsgebiete Traiskirchens eine der folgenden drei Begrünungsmaßnahmen zu erfüllen:

  • Begrünung der Dachfläche zu mindestens 60% der gesamten Dachfläche.
  • Berücksichtigung einer Versickerungsfläche im Ausmaß von zumindest 5% der Bauplatzfläche und deren gleichzeitiger Ausgestaltung als naturnahe Grünfläche. Als naturnah gilt jegliches heimisches und gleichzeitig standortgerechtes Pflanzmaterial.
  • Begrünung von zumindest 6,25% der vertikalen Gebäudehülle eines Hauptgebäudes, wobei die Anordnung der Begrünung frei gewählt werden kann. Bei der Wahl einer bodengebundenen Fassadenbegrünung ist lediglich die Schaffung von bodengebundenen Fassadenbegrünungen mit Pflanzrabatten zulässig. Das Aufstellen von Pflanztrögen mit entsprechender Bepflanzung ist für dir Erfüllung dieser Begrünungsmaßnahmen nicht ausreichend.

Berücksichtigung von Photovoltaik Anlagen

Zusätzlich wurde auch die Installation von Photovoltaik Paneelen in der Ausarbeitung der Vorschriften berücksichtigt. Im Falle der gleichzeitigen Errichtung von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf dem vom Neu-, Zu- oder Umbau betroffenen Dach in einem auf den Bedarf des betreffenden Hauptgebäudes abgestimmten Ausmaß darf das zu begrünende Flächenausmaß auf der Dachfläche oder an der Fassade um ein Viertel des oben angegebenen Ausmaßes reduziert werden. Wird als Begrünungsmaßnahme die Berücksichtigung einer „Versickerungsfläche“ gewählt, so ist die Reduktion des vorgeschriebenen Ausmaßes von 5% der Bauplatzfläche jedoch nicht zulässig.

Klimaangepasste Bebauung sicherstellen

„Durch die Etablierung von grüner Infrastruktur kann die Entsiegelung und das Regenwassermanagement am Standort verbessert werden. Davon profitieren auch das Mikroklima und die Aufenthaltsqualität, was wiederum für die Attraktivität als Arbeitsplatz eine wichtige Rolle spielt. Mit diesen klimaschutzrelevanten Vorschriften setzen wir einen wichtigen Schritt für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt“, ist Stadtchef Babler überzeugt.