Stadtgemeinde Traiskirchen

Förderung Photovoltaikanlagen

Förderung Photovoltaikanlagen
Erneuerbare Energien nutzen © Stadtgemeinde Traiskirchen

Die Stadtgemeinde Traiskirchen fördert Kollektoranlagen, die in Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern im Gemeindegebiet von Traiskirchen eingebaut werden und der Aufbereitung des Warmwassers für den Haushalt bzw. für die Wohnraumbeheizung dienen. Weiters werden photovoltaische Anlagen zur Gewinnung von elektrischem Strom aus Solarzellen gefördert.

Hier finden Sie das Formular zum Download.

Ab wann kann um eine Förderung bei der Stadtgemeinde Traiskirchen angesucht werden?

Das Ansuchen um Förderung kann innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Anlage mittels Formblatt der Stadtgemeinde Traiskirchen unter Vorlage folgender Dokumente beim Gemeindeamt/Stadtamt unter nachhaltigkeit(at)traiskirchen.gv.at eingebracht werden.

  • Angebot der Anlage
  • sämtlichen Rechnungen und Zahlungsbestätigungen der Anlage
  • Bestätigung der Funktionsfähigkeit der Anlage durch die ausführende Fachfirma

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung für Kollektoranlagen die der Aufbereitung des Warmwassers für den Haushalt bzw. für die Wohnraumbeheizung dienen, besteht in der Gewährung eines Einmalbetrags in Höhe von maximal 400 Euro
  • Die Förderung für Photovoltaische Anlagen zur Gewinnung von elektrischem Strom aus Solarzellen besteht in der Gewährung eines Einmalbetrags in Höhe von maximal 800 Euro.

Weitere Hinweise

Eine Kombination dieser Förderung mit einer Förderung nach der „Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für die Errichtung einer netzgebundenen Kleinsterzeugungsanlage im Gebiet der Stadtgemeinde Traiskirchen“ ist nicht möglich.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft und ersetzt für alle nach dem 30. Juni 2022 errichteten Anlagen (Zeitpunkt der Fertigstellung) die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Traiskirchen in der Sitzung vom 22. März 1994 beschlossen und zuletzt mit Beschluss vom 25. November 2008 bzw. 14. Dezember 2017 geänderten „Richtlinien zur Gewährung einer Förderung für die Errichtung von Sonnenenergieanlagen im Gebiet der Stadtgemeinde Traiskirchen“ (=alte Richtlinie). Auf die bis einschließlich 30. Juni 2022 errichteten Anlagen (Zeitpunkt der Fertigstellung) sind weiterhin die alten Richtlinien anzuwenden.

Bitte beachten Sie die weiteren Richtlinien zur Förderung.